Konkurrenzverbote ausserhalb von Arbeitsverträgen
Konkurrenzverbot
Insbesondere leitende Angestellte tragen oft verschiedene Hüte. Sie sind Aktionäre einer Gesellschaft, bei der sie gleichzeitig angestellt sind, manchmal haben sie auch Organstellung. Entsprechend finden sich Konkurrenzverbote nicht nur in Arbeitsverträgen, sondern auch in Unternehmenskauf- oder in Aktionärsbindungsverträgen. Es drängen sich deshalb Fragen nach der Beurteilung solcher Verbote auf. Sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch auf Konkurrenzverbote in anderen Verträgen anwendbar, wenn diese neben einem Arbeitsvertrag bestehen? Welche Kriterien sind ausschlaggebend? Was gilt für Minderheitsaktionäre?
1. Nachvertragliche Konkurrenzverbote in Arbeitsverträgen
Die Vereinbarung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten in Arbeitsverhältnissen unterliegt bekanntlich einem engen Regelwerk. Nach Art. 340 Abs. 1 OR kann sich ein Arbeitnehmer gegenüber seiner Arbeitgeberin schriftlich verpflichten, sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeder konkurrenzierenden [...]
Astrid Lienhart | legalis brief ArbR 26.08.2024