Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines langjährigen Mitarbeiters
AppGer BS VD.2022.241 vom 26.07.2024
§ 30 Abs. 2 PG BS , § 34 Abs. 2 PG BS
Arbeitsunfälle, Kündigung, KündigungsschutzDer Arbeitnehmer war seit 1991 bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) als Gleisarbeiter tätig. Er erlitt im Laufe des Arbeitsverhältnisses mehrere Arbeitsunfälle, die zu anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führten. Aufgrund dieser Unfälle war er gegen Ende des Arbeitsverhältnisses teilweise arbeitsunfähig und bezog eine Invalidenrente der SUVA. Im Verlauf der Zeit wurde klar, dass der Arbeitnehmer seine angestammte Tätigkeit nicht mehr auszuüben vermochte. Aus betrieblichen Gründen war es zudem nicht möglich, ihm eine seiner Gesundheit entsprechende Verweistätigkeit anzubieten. Die BVB kündigte das Arbeitsverhältnis mit Wirkung per 31. Juli 2022.
Die Personalrekurskommission schützte die Kündigung, wogegen der Arbeitnehmer Rekurs beim Appellationsgericht Basel-Stadt einlegte.
Erwägungen
Das Appellationsgericht bringt § 30 Abs. 2 lit. a des Personalgesetzes (PG) des Kantons Basel-Stadt zur Anwendung, gemäss welchem eine Kündigung zulässig ist, wen [...]
Bettina Achermann | legalis brief ArbR 19.09.2024