Lohnfortzahlungspflicht und Krankentaggeld nach L-GAV bei Operation innerhalb der Kündigungsfrist

OGer AG ZVE.2023.37 vom 21.02.2024

Art. 18 OR, , Art. 324a OR , Art. 336c Abs. 2 lit. b OR , Art. 23 L-GAV , VVG

Krankentaggeldversicherung, Kündigung, Lohnfortzahlung

Die Arbeitnehmerin arbeitete seit dem 1. Oktober 2018 für den Arbeitgeber. Ihr Arbeitsverhältnis wurde ordentlich zum 30. September 2020 gekündigt. Am 24. September 2020 unterzog sie sich einer Operation resultierend aus einer fortgeschrittenen Arthrose an beiden Füssen und war somit bis zum 30. April 2021 zu 100 % arbeitsunfähig. Mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist erhielt die Arbeitnehmerin weder eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber noch Krankentaggeld.

Sie reichte deshalb Klage beim Bezirksgericht ein. Dieses hiess die Klage teilweise gut und verurteilte den Arbeitgeber zu einer Zahlung in Höhe von CHF 21'999.20 plus 5 % Zinsen ab dem 1. Januar 2021. Gegen dieses Urteil legte der Arbeitgeber am 2. Oktober 2023 Berufung beim Obergericht ein.

Das Obergericht musste entscheiden, ob der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin Lohnfortzahlung gemäss der Sperrfrist von Art. 336c Abs. 1 lit. b OR bis zum 31. Dezember 2020 sowie Krankentaggeld gemäss Art. 23 Abs. 1 L-GAV schuldete. [...]

Christine Bassanello | legalis brief ArbR 17.04.2024