Massnahmen zur Verhinderung der sexuellen Belästigung
Art. 4 und Art. 5 Abs. 3 GlG , Art. 336 Abs. 1 lit. d OR , Art. 329d Abs. 2 OR
PersönlichkeitsschutzSeit dem Jahr 2010 war B. bei A. tätig. Am 18. Juli 2018 fand ein Gespräch zwischen B. und ihrem direkten Vorgesetzten C. statt, wobei dieser mitteilte, dass B. das Team wechseln und unter anderem mit D. arbeiten werde. Am nächsten Tag bestätigte C. den Teamwechsel.
Vom 19. Juli 2018 bis zum 31.März 2019 war B. aufgrund Krankheit vollständig arbeitsunfähig.
Am 25. Juli 2018 traf sich B. mit der Personalverantwortlichen und C. Dabei wurde sie zudem von der Anwesenheit von D. überrascht, worauf sie weinte. In der Folge gab es diverse Korrespondenzen, wobei B. erklärte, von D. sexuell belästigt worden zu sein, was A. bestritt.
Am 15. Januar 2019 kündigte A. den Arbeitsvertag mit B. mit Wirkung per 31. März2019. Dabei befreite A. B. von ihrer Arbeitspflicht und hielt fest, dass 10.5 Ferientage als während der Kündigungsfrist bezogen galten.
In der Folge focht B. die Kündigung an und forderte eine Entschädigung. Durch die Vorinstanzen wurde B. eine Entschädigung [...]
Martina Aepli | legalis brief ArbR 26.06.2023