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URTEILSBESPRECHUNGEN

Missbräuchliche Kündigung wegen Verweigerung des Covid-19-Impfobligatoriums

BGer 4A_60/2026 vom 30.06.2026

Art. 321d OR , Art. 328 OR , Art. 335 OR , Art. 336 OR

missbräuchliche Kündigung

A. arbeitete ab dem 30. März 2016 bei der B. AG als Flight-Attendant. Die B. AG führte im Kontext der Covid-19-Pandemie ein Impfobligatorium für das Bordpersonal ein. A. weigerte sich, der Weisung Folge zu leisten und sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Daraufhin kündigte die B. AG am 26. Januar 2023 das Arbeitsverhältnis per 30. April 2023. Infolge Arbeitsunfähigkeit von A. erstreckte sich die Kündigungsfrist bis zum 31. Mai 2023. A. erachtete die Kündigung als missbräuchlich und klagte beim Arbeitsgericht Bülach auf Zahlung einer Entschädigung von sechs Monatslöhnen (CHF 19’760) gestützt auf Art. 336a OR. Mit Entscheid vom 5. Juli 2024 wies das Arbeitsgericht die Klage ab. Das OGer ZH bestätigte den erstinstanzlichen Entscheid am 19. Dezember 2025.[1] Hiergegen wandte sich A. mit Beschwerde in Zivilsachen ans BGer, welche ebenfalls abgewiesen wurde.

Erwägungen

A. rügte zunächst die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung du [...]

Céline Schmid | legalis brief ArbR 18.09.2026