Mutterschaftsbedingte Abwesenheit, Verletzung des Gleichstellungsgebotes bei Festlegung der Bonushöhe

Art. 3 GlG , Art. 322d OR , Art. 324a OR , Art. 329a Abs. 1 OR , Art. 35 Abs. 3 ArG

Bonus, Ferien, Gratifikation, Krankheit, Mutterschaftsurlaub

Die Berufungsklägerin war seit dem 20. April 2017 bei der Berufungsbeklagten mit einem Pensum von 100 % angestellt. Im Zuge der Anstellung vereinbarten die Parteien insgesamt drei, in separaten Nachträgen zum Arbeitsvertrag festgehaltene Vertragsanpassungen in Bezug auf die Lohnhöhe sowie die Bonuszahlungen. Mit Addendum Nr. 3 vereinbarten die Parteien u.a. die Anpassung der bestehenden Bonusklausel, womit die Bonuszahlung bis zu 25 % des Jahreseinkommens der Berufungsklägerin betragen könnte. Die Höhe des Bonus bestimmt sich aufgrund der Leistung der Berufungsklägerin. Vorbehalten wurde ebenfalls die Möglichkeit einer zusätzlichen einmaligen Bonusauszahlung.

Mitte 2018 wurde die Berufungsklägerin Mutter und bezog daraufhin die vollen ihr zustehenden 16 Wochen des Mutterschaftsurlaubes. Vom 12. Juli 2018 bis zum 7. Januar 2019 arbeitete die Berufsklägerin zufolge Mutterschaftsurlaub, Ferien und Krankheit nicht. Am 15. April 2019 stellte die Berufungsbeklagte der Berufungsklägerin die [...]

Christine Bassanello | legalis brief ArbR 17.01.2024