NebentÀtigkeit ohne Zustimmung

Art. 336 Abs. 1 lit a OR , Art. 321a OR , Art. 27 Abs. 2 ZGB

missbrĂ€uchliche KĂŒndigung

Auch bei TeilzeitbeschÀftigung kann die ZulÀssigkeit einer NebenbeschÀftigung vertraglich eingeschrÀnkt und von der Zustimmung des Arbeitgebers abhÀngig gemacht werden (Tendenzbetrieb).

Die KlĂ€gerin war seit August 2015 als Mitglied der GeschĂ€ftsleitung fĂŒr die Beklagte (Arbeitgeberin) tĂ€tig. Die Beklagte ist eine Branchenorganisation von privaten schweizerischen Medienunternehmen und damit ein Tendenzbetrieb. Die KlĂ€gerin war zuerst in einem 80 % Pensum bei der Beklagten tĂ€tig, reduzierte ihr Engagement aber im FrĂŒhjahr 2016 auf 60 %. Die jĂ€hrliche Brutto-EntschĂ€digung im neuen Pensum betrug CHF 105'000, wobei die restlichen Bestimmungen des Arbeitsvertrages unverĂ€ndert erhalten blieben.

Im Arbeitsvertrag vereinbarten die Parteien unter anderem, dass die KlĂ€gerin fĂŒr jede Art von nebenberuflicher ErwerbstĂ€tigkeit die vorgĂ€ngige schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers einholen mĂŒsse. Im Personalreglement war zudem geregelt, dass fĂŒr TeilzeitbeschĂ€ftigte NebentĂ€tigkei [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 26.06.2023