Öffentliches Dienstrecht – Versetzung eines Gemeindebeamten
BGer 1C_102/2026 vom 19.06.2026
Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 9 BV , Art. 5 Abs. 2 BV , Art. 36 Abs. 3 BV
Versetzung, öffentliches DienstrechtA. wurde im März 2008 von der Gemeinde Vernier (GE) als Gemeindepolizist angestellt. Nachdem Schwierigkeiten bei der Aufgabenerfüllung festgestellt worden waren und er in mehrere Verfahren, darunter auch strafrechtliche, verwickelt gewesen war, wurde er 2014 in den Sportdienst versetzt. Ab dem 1. November 2021 übte er dort die Funktion des technischen Teamleiters aus. Am 7. Juni 2024 meldete die Vertrauensgruppe der Gemeinde, dass acht Mitarbeitende des Sportdienstes übereinstimmende und erhebliche Beziehungsschwierigkeiten mit A. geschildert hatten. Sieben dieser Mitarbeitenden wurden am 24. Juni 2024 angehört und berichteten von abfälligen Bemerkungen, entwürdigenden Äusserungen, Herabsetzung, mangelnder Vorbildfunktion und einem vergifteten Arbeitsklima. Am 22. Juli 2024 teilte der Gemeinderat A. mit, dass er vorsorglich freigestellt werde und eine Kündigung aus sachlichen Gründen beabsichtigt sei. Auf subsidiären Antrag von A. erklärte sich der Gemeinderat bereit, ihn stattdessen in eine an [...]
Céline Schmid | legalis brief ArbR 18.09.2026