Öffentliches Personalrecht – Zustellung einer fristauslösenden Verfügung bei vorhandener Rechtsvertretung
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Krankheit, Lohnfortzahlung
A. arbeitet seit 1. April 1996 in einem 80%-Pensum als Juristin beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV). Sie ist seit 3. Dezember 2020 krankheitsbedingt voll oder teilweise arbeitsunfähig. Am 23. Mai 2024 erliess das BSV eine Verfügung betreffend die Lohnfortzahlung infolge krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung. Die Verfügung wurde per Einschreiben mit Rückschein an die Beschwerdeführerin A. und ihre Rechtsanwältin B. eröffnet.
A., vertreten durch ihre Rechtsanwältin B., erhob am 1. Juli 2024 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses trat mit Urteil vom 29. Oktober 2024 zufolge Fristversäumnisses nicht auf die Beschwerde ein. Beschwerdeführerin A. führte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Urteils und Anweisung an das Bundesverwaltungsgericht, die Beschwerde materiell zu behandeln.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde vom 1. Juli 2024 verspätet [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 16.04.2025