Ohne Arbeit kein Lohn
BGer 4A_424/2025 vom 21.05.2026
Art. 324 OR , Art. 8 ZGB
LohnEin Vater übertrug 2017 seinem Sohn einen Landwirtschaftsbetrieb. In der Übertragungsvereinbarung verpflichtete sich der Sohn, seine Eltern bis zu deren Pensionierung für je CHF 3'000 im Monat auf dem Hof anzustellen. Der Vater erwarb jedoch kurz darauf selbst einen anderen Betrieb und arbeitete in der Folge nie auf dem übertragenen Hof.
Vor Gericht verlangte der Vater von seinem Sohn dennoch CHF 180'000 Lohn für die Jahre 2017 bis 2021 – gestützt einzig auf die vertragliche Anstellungszusage, ohne je tatsächlich gearbeitet zu haben. Der Sohn widersetzte sich der Klage. Sowohl die erste als auch die zweite Instanz wiesen die Klage ab, weil der Vater seine Arbeit nicht angeboten habe. Dagegen gelangte der Vater an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht setzte sich in E. 5 mit der Frage des Arbeitsangebots auseinander und stützte den Entscheid der Vorinstanzen. Massgebend war, dass Lohn nach Art. 324 Abs. 1 OR nur geschuldet ist, wenn entweder tatsächlich gearbe [...]
Martina Aepli | legalis brief ArbR 24.08.2026