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URTEILSBESPRECHUNGEN

Qualifikation asymmetrischer Dividendenzahlungen als sozialversicherungspflichtiger Lohn

vom

AHV, Sozialversicherungen

Nach einer AHV-Arbeitgeberkontrolle forderte die Ausgleichskasse Luzern von der A. AG (Anwaltskanzlei) nachtrĂ€gliche BeitrĂ€ge und Zinsen, da asymmetrische Dividendenzahlungen an die AktionĂ€re als Lohn qualifiziert wurden. Das Kantonsgericht Luzern wies die Sache zunĂ€chst zu weiteren AbklĂ€rungen an die Ausgleichskasse zurĂŒck. Nach erneuter PrĂŒfung hielt diese an der Aufrechnung fest, da die Gesellschaft keine gleichmĂ€ssige Gewinnverteilung unter den AktionĂ€ren nachweisen konnte.

ErwÀgungen

Das Kantonsgericht bestĂ€tigte im Ergebnis die Auffassung der Ausgleichsksasse, dass die an die AktionĂ€re ausgeschĂŒtteten asymmetrischen Dividenden als massgebender Lohn im Sinne des AHVG zu qualifizieren seien. Massgeblich war dabei, dass die AusschĂŒttung nicht im VerhĂ€ltnis der Kapitalbeteiligung erfolgte, sondern eine Ungleichbehandlung stattfand, die auf Leistung oder Erfolge einzelner AktionĂ€re zurĂŒckzufĂŒhren war.

Das Gericht hielt fest, dass bei einem derart abweichenden Ve [...]

Flora Stanischewski / Ecemsu Haskaya | legalis brief ArbR 22.05.2025