«Remote work» aus dem Ausland

Arbeitsort, Home Office, Sozialversicherungen

Zu dieser Jahreszeit wünscht sich so mancher Arbeitnehmer, den kalten Temperaturen zu entfliehen und seinen Arbeitsplatz temporär in tropische Gefilde zu verlegen. Seit der Covid-19-Pandemie boomen alternative Arbeitsmodelle, und so manche Arbeitgeberin realisierte, dass die dauerhafte physische Anwesenheit des Arbeitnehmers für die Arbeitserfüllung nicht zwingend erforderlich ist. Obwohl flexibles Arbeiten für beide Parteien Vorteile bringt, hält es auch Stolperfallen bereit, welche insbesondere die Arbeitgeberin teuer zu stehen kommen können. Im Folgenden werden mögliche Stolperfallen im Einzelnen erläutert.[1]

1. Migrationsrecht

Reist ein Arbeitnehmer ins Ausland, um beispielsweise im Winter temporär aus dem Süden zu arbeiten, hat er sich zu vergewissern, dass sein Vorhaben im Einklang mit den örtlichen Einreisebestimmungen ist. Jedes Land hat seine eigenen Visavorgaben, wobei ein Touristenvisum stets von einem Arbeitsvisum zu unterschei [...]

Céline Schmid / Karin Friedli | legalis brief ArbR 05.03.2024