Rückerstattung von Kurzarbeitsentschädigung
BGer 8C_37/2024 vom 10.10.2024
Art. 95 Abs. 1 AVIG , Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG
KurzarbeitFirma A. AG ist im Bereich Logistik, insbesondere Transporte und Speditionsaufträge, im In- und Ausland tätig. Nach eigenen Angaben führt die A. AG ausschliesslich unplanbare Expresstransporte durch, die auch häufig kurzfristig storniert würden.
Während der Covid-19-Pandemie bezog der ganze Betrieb von März 2020 bis Mai 2021 Kurzarbeitsentschädigung in Höhe von CHF 509'612.90. Nach einer Arbeitgeberkontrolle am 29. Juni 2021 forderte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit Revisionsverfügung vom 6. Juli 2021 den vorgenannten Betrag zurück. Daran hielt sie auch auf Einsprache hin fest. Gegen die Einsprache erhob die A. AG Beschwerde, welche das Bundesverwaltungsgericht abwies. Die A. AG lässt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten führen.
Erwägungen
Bei der Beschwerdeführerin sind sowohl Chauffeure bzw. Fahrer als auch Mitarbeitende in der Administration tätig. Das Bundesgericht stellt einleitend fest, dass die in der Administration tätigen M [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 21.11.2024