Rückforderung Kurzarbeitsentschädigung

AVIG

Kurzarbeit

Die Firma A. AG beantragte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung, unter anderem auch für die Geschäftsführerin und Alleinaktionärin. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse forderte die Rückzahlung eines Teils der geleisteten Kurzarbeitsentschädigung. Die Geschäftsführerin wehrte sich gegen die Rückzahlung mit dem Hinweis, dass sie die Kurzarbeitsentschädigung für sich fälschlicherweise und gutgläubig beantragte. Ihr Verschulden wurde mit Verweis auf die Gesamtumstände als leicht fahrlässig eingestuft, womit die Gutgläubigkeit des Bezugs bejaht wurde.

Die Firma A. AG beantragte am 17. März 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung. Sie forderte Kurzarbeitsentschädigung für die Geschäftsführerin und Alleinaktionärin mit Einzelzeichnungsberechtigung sowie für andere Mitarbeitende. Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 forderte die Öffentliche Arbeitslosenkasse von der A. AG die von März bis August 2020 ausgerichtete Kurzarbei [...]

Patrick Näf | legalis brief ArbR 28.08.2023