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URTEILSBESPRECHUNGEN

Schadenminderungspflicht und Insolvenzentschädigung

vom

Sozialversicherungen

A. war seit 2014 bei der B. angestellt. B. Kündigte ihm am 15. November 2022 und teilte mit, sie könne aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Löhne nur noch teilweise zahlen sowie ab dem 1. Dezember 2022 keine Arbeit mehr anbieten. Am 1. Dezember 2022 erhielt A. eine Akontozahlung von CHF 3'200 für den Novemberlohn; mit Schreiben vom 25. Januar 2023 forderte die Gewerkschaft C. B. im Namen von A. zur Zahlung des Restlohns, des Ferienguthabens und der Überstunden in Höhe von insgesamt CHF 15'755 auf. Da keine Reaktion erfolgte, leitete A. am 14. März 2023 die Betreibung ein, auf die kein Rechtsvorschlag erhoben wurde; ein Fortsetzungsbegehren stellte er jedoch nicht. Das Bezirksgericht Luzern eröffnete am 31. Mai 2023 den Konkurs über B. Am 23. Juni 2023 beantragte A. bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern Insolvenzentschädigung in Höhe von CHF 15'165, was diese mit Verfügung vom 11. Oktober 2023 unter Verweis auf eine ungenügende Erfüllung der Schadenminderungspflicht vernein [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 19.06.2025