Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis
AGer ZH AH220130-L vom 15.04.2025
Art. 5 GlG
Entschädigung, Sexuelle BelästigungA. war ab dem 16. Juli 2019 bei der B. AG angestellt, wobei A. stets darüber hinausgehend auch selbständig erwerbstätig war. Am 23. März 2022 fand ein Gespräch unter vier Augen zwischen A. und H., dem Inhaber der B. AG, statt. Dabei soll H. der A. mit der flachen Hand auf das Gesäss geschlagen haben. Daraufhin kündigte A. das Arbeitsverhältnis.
Ein von A. eingeleitetes Strafverfahren wurde eingestellt und eine dagegen erhobene Beschwerde vom OGer abgewiesen.
A. machte im vorliegenden Verfahren eine Entschädigung nach Art. 5 Abs. 3 GlG im Betrag von CHF 14’000 und eine Genugtuung nach Art. 5 Abs. 5 GlG i.V.m. Art. 49 OR im Betrag von CHF 3’900 geltend. Offenbar war zudem an anderer Stelle eine Klage der B. AG auf Herausgabe von Erträgen gegen A. hängig.
Das AGer ZH hielt zunächst zur Beweislast und zum Beweismass fest, dass Erstere bei A. läge. Der strenge Beweis gilt als erbracht, wenn das Gericht nach objektiven Gesichtspunkten von der Richtigkeit einer Sachverha [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.05.2026