Streit mit der Krankentaggeldversicherung
Art. 8 ZGB
KrankentaggeldversicherungDer Arbeitnehmer war Geschäftsführer der Arbeitgeberin, die für ihn bei der Versicherung B. eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hatte. Nach Ablauf der Wartefrist richtete B. zunächst Taggelder aus, stellte die Zahlung dann aber wieder ein mit der Begründung, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen sei. Darauf entbrannte zwischen den Parteien eine Auseinandersetzung darüber, welche Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit von B. bestanden. Die einschlägigen Bestimmungen in den AVB lauteten wie folgt:
«A1 Gegenstand der Versicherung:
Die B. AG deckt gemäss den Allgemeinen Bedingungen den Lohnausfall infolge Arbeitsunfähigkeit, sofern diese auf eine Krankheit zurückzuführen und von einem Arzt bescheinigt worden ist.
C1 Leistungen, 3. Bescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem Arzt bescheinigt werden. Falls sie die Dauer von 3 Tagen nicht übersteigt, kann sie vom Arbeitgeber selbst bestätigt werden.»
Der Arbeitnehmer s [...]
Martina Aepli | legalis brief ArbR 23.01.2025