Ungerechtfertigte fristlose Kündigung
BGer 4A_546/2023 vom 13.05.2024
Art. 337 ff. OR
Fristlose Kündigung, KonkurrenzverbotB. war ab 1. September 2018 als «Managing Director/Country Manager Switzerland» bei der A. AG angestellt. Vom 4. September 2018 bis zum 20. März 2020 war B. Geschäftsführer und vom 31. Januar 2019 bis zum 20. März 2020 Präsident des Verwaltungsrats der Arbeitgeberin. B. hatte neben seiner Anstellung bei der A. AG eine selbständige Beratungstätigkeit ausgeführt, und zwar teilweise auch für bei der A. AG tätige Personen.
Ende Februar 2020 versuchten die Parteien erfolglos, eine Aufhebungsvereinbarung abzuschliessen. Die Arbeitgeberin kündete das Arbeitsverhältnis daraufhin wegen Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung von A. mit Kündigung vom 26. Februar 2020 auf den 31. August 2020, den nach ihrer Ansicht frühestmöglichen Kündigungstermin. Am 22. April 2020 übergab die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer eine «Abmahnung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund» und kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer am 30. April 2020 «per sofort aus wichtigem Grund». Stritti [...]
Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 18.07.2024