VerhÀltnis arbeitsrechtliches Verfahren und Strafverfahren
OGer ZH RA250007-O/U vom 11.05.2026
Spesen
Zwischen den Parteien war ein arbeitsrechtliches Verfahren betreffend missbrĂ€uchliche KĂŒndigung, RechtmĂ€ssigkeit von SpesenbezĂŒgen durch den Arbeitnehmer, Lohn, Bonus und Ferien hĂ€ngig. Parallel dazu hatte die Arbeitgeberin Strafanzeige wegen zu hoher SpesenbezĂŒge gegen den Arbeitnehmer erhoben und es lief eine strafrechtliche Untersuchung.
Das Obergericht hielt fest, dass eine parallel laufende Strafuntersuchung nicht zwingend die Sistierung des arbeitsrechtlichen Verfahrens rechtfertigt. Es muss vielmehr im konkreten Einzelfall geprĂŒft werden, ob der Ausgang des Strafverfahrens fĂŒr den Arbeitsprozess tatsĂ€chlich PrĂ€judizwirkung hat und ob die Interessen an einer Sistierung das Beschleunigungsgebot ĂŒberwiegen. Dies gilt auch, wenn beide Verfahren einen sachlichen Zusammenhang haben bzw. denselben Sachverhalt betreffen, wie im vorliegenden Fall die Spesenabrechnungen. Ausserdem darf die Akteneinsicht einer Partei nicht nur darum eingeschrĂ€nkt werden, weil ein im Arbeitsrechtsprozess ein [...]
Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 20.07.2026