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REGESTEN

Verletzung der FĂŒrsorgepflicht durch Verweigerung einer Referenzauskunft

OGer ZH LA230015-O/U vom 12.07.2024

Art. 328 OR

FĂŒrsorgepflicht, Referenzauskunft

Der KlĂ€ger B. war ab 2011 als DevisenhĂ€ndler fĂŒr die Beklagte A. tĂ€tig. Nach seiner KĂŒndigung zog er nach England und schloss im Juni 2015 einen Arbeitsvertrag mit der F. ab, dessen Beginn als Bedingung von einer Referenzauskunft der Beklagten abhing. Da die Beklagte die Referenz zunĂ€chst verzögerte und spĂ€ter verweigerte, konnte der KlĂ€ger die Stelle nicht antreten und machte seinen Verdienstausfall geltend.

Die erste Instanz sah in der verzögerten und verweigerten Referenzerteilung eine Verletzung der FĂŒrsorgepflicht (Art. 328 OR) und sprach dem KlĂ€ger GBP 674'065 Schadenersatz zu. Das Obergericht hob dieses Urteil jedoch auf, da die Beklagte davon ausgehen konnte, dass der KlĂ€ger auf die Referenzauskunft verzichtet hatte, nachdem er dies per E-Mail mitgeteilt hatte. Zudem konnte der KlĂ€ger nicht nachweisen, dass er die Stelle bei F. bei rechtzeitiger Mitteilung der Verweigerung hĂ€tte antreten können.

Das Obergericht kam daher zum Schluss, dass es an einem adÀquaten Kausa [...]

Flora Stanischewski / Elena Weller | legalis brief ArbR 19.12.2024