Verrechnung einer Lohnforderung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
OGer AG ZVE.2024.14 vom 17.12.2024
Art. 120 Abs. 1 OR , Art. 321e OR , Art. 323b OR
Lohn, LohnrückbehaltDer Kläger war vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2020 als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses machte er ausstehende Lohnforderungen in Höhe von CHF 19'166.65 geltend. Diese umfassten den Lohn für November 2020 sowie den anteiligen 13. Monatslohn für das Jahr 2020. Die Beklagte verweigerte die Zahlung und berief sich auf eine Verrechnung mit Schadenersatzforderungen. Sie warf dem Kläger verschiedene Pflichtverletzungen vor, darunter namentlich Mehrkosten aus einem Leasingvertrag, überhöhten Rabatten oder unterlassener Mängelbehebung.
Das Bezirksgericht Baden hiess die Klage gut und verpflichtete die Beklagte zur Zahlung des ausstehenden Lohns. Die Beklagte erhob daraufhin Berufung beim Obergericht Aargau mit dem Antrag auf Abweisung der Klage.
Erwägungen
Das Obergericht bestätigt zunächst, dass eine Verrechnung nach Art. 120 OR nur möglich ist, wenn sich zwei fällige Forderungen gegenüberstehen. Einschränkend ist [...]
Christine Bassanello | legalis brief ArbR 20.02.2025