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URTEILSBESPRECHUNGEN

Vertragsauslegung

BGer 4A_542/2023 vom 26.08.2024

Art. 1 f. OR , Art. 18 OR

Arbeitsvertrag

B. stand – nach langer Verhandlungsphase – in einem Arbeitsverhältnis mit der C., welche später zufolge Fusion in der A. SA aufging. Die A. SA kündigte das Arbeitsverhältnis am 12. März 2019 per 14. Juni 2019. B. gelangte mit verschiedenen Forderungen an das AGer Zürich und obsiegte teilweise; auf Berufung hin wurden ihm vom OGer ZH noch weitere der zuvor zurückgewiesenen Ansprüche zuerkannt. Die A. SA führte dagegen Beschwerde vor BGer, welche abgewiesen wurde. 

Erwägungen

Strittig war zunächst die Abmachung zwischen den Parteien. Dabei wird zuerst nach dem natürlichen Konsens geforscht; waren sich die Parteien (wie vorliegend) tatsächlich uneinig, ist der normative Konsens zu ermitteln. Nebst dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom April 2004 existierte ein beidseits unterzeichnetes früheres Dokument vom Oktober 2003 mit «Sonderkonditionen», auf welche B. seine Ansprüche stützte, insbesondere eine Abgangsentschädigung. Das OGer ZH hatte – anders als noch die Ersti [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 17.10.2024