Verwirkung des Entschädigungsanspruchs wegen fehlender prozesskonformer Behauptung der Einsprache gegen missbräuchliche Kündigung
BGer 4A_199/2026 vom 19.06.2026
Art. 336b OR
Entschädigung, Kündigungsfrist, missbräuchliche KündigungA. war seit dem 1. September 2002 bei der B. AG angestellt. Per 1. Januar 2011 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag, wonach A. die Funktion als Vertragsleiter eines Teilbereichs bei der Arbeitgeberin übernahm. Anlässlich einer Schlichtungsverhandlung vom 23. Februar 2024, in welcher A. die Bezahlung von Überzeitstunden in der Höhe von CHF 23’540.40 nebst Zins verlangt hatte, sprach die B. AG die Kündigung aus und stellte ihn gleichentags frei.
A. gelangte mit Schreiben vom 15. März 2024 an die zuständige Schlichtungsbehörde. Das Schlichtungsverfahren führte zu keiner Einigung, weshalb ihm die Klagebewilligung ausgestellt wurde. Mit Klage vom 11. September 2024 forderte er beim Zivilgericht Basel-Stadt eine Entschädigung von CHF 53’670.– infolge missbräuchlicher Kündigung. Das Zivilgericht wies die Klage mit der Begründung ab, A. habe nicht rechtzeitig behauptet, dass er innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache gegen die Kündigung erhoben habe. Das Appel [...]
Céline Schmid | legalis brief ArbR 18.09.2026