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URTEILSBESPRECHUNGEN

Vorsorgliche Massnahmen – Anspruch auf professionelle Trainingsbedingungen für Profisportler

vom

Arbeitsvertrag

A. ist Profifussballer, die B. AG führt unter anderem den Betrieb einer Fussballmannschaft in der höchsten nationalen Liga. Am 28. Mai 2024 schlossen A. und die B. AG einen neuen Arbeitsvertrag für Nichtamateur-Spieler. Am 8. September 2024 teilte der Sportdirektor der B. AG A. mit, dass er aus sportlichen Gründen vorerst zur U-21-Mannschaft versetzt werde.

Mit Eingabe vom 12. September 2024 stellte A. beim Bezirksgericht Dielsdorf (woraus sich auch die Identität der beiden Parteien ableiten lässt) das Begehren, die B. AG sei superprovisorisch anzuweisen, A. wieder in den Trainings- und Spielbetrieb der ersten Mannschaft zu integrieren. Das Bezirksgericht Dielsdorf wies sowohl den Antrag auf Erlass superprovisorischer Massnahmen als auch den Antrag auf Erlass vorsorglicher Massnahmen ab. Das OGer ZH wies zunächst einen weiteren Antrag auf Erlass superprovisorischer Massnahmen ab. Alsdann zog A. seine Berufung zurück (weil er zwischenzeitlich in eine andere Mannschaft verliehen wurde).

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Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.03.2025