Vorteilsanrechung während der Freistellung / Rückzahlungsklauseln für Boni

Art. 324 OR

Bonus, Freistellung

Vorteilsanrechnung bei einseitiger oder vereinbarter Freistellung ist unterschiedlich zu behandeln; werden in Bezug auf Boni Rückerstattungspflichten vereinbart, so ist die Vereinbarung abschliessend und kann vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres nachträglich ergänzt werden.

Streitpunkt im vorliegenden Fall war unter anderem eine allfällige Anrechnungspflicht für die Freistellung während der Kündigungsfrist sowie eine Bonusklausel im Arbeitsvertrag, welche mit einer Rückzahlungsklausel versehen war. Letztere sah vor, dass der Bonus innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Bezahlung zurückerstattet werden muss, sofern sich herausstellt, dass der Arbeitnehmer «vorsätzlich oder grob fahrlässig in unangemessener Weise oder durch unangemessene Mittel gehandelt hat, um seinen Bonus zu seinen Gunsten zu beeinflussen». Aufgrund verschiedener Beförderungen des Arbeitnehmers wurden in der Folge zahlreiche Modifikationen der Bonusregelungen vorgenommen. Ausserdem musste der Arbeitnehmer jeweils jä [...]

Martina Aepli | legalis brief ArbR 17.10.2023