Zulässigkeit eines kommunalen Mindestlohns im Kanton Zürich
BGer 2C_30/2025 vom 12.05.2026
Kantonsverfassung KV/ZH , Art. 50 Abs. 1 BV , Art. 111 KV/ZH
Kantonale Kompetenzordnung, Kommunale Regelung, MindestlohnAm 10. November 2020 wurde in den Städten Zürich, Winterthur und Kloten je die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» zur Einführung eines kommunalen Mindestlohnes eingereicht. Die auf diese Volksinitiative zurückgehende Verordnung der Stadt Winterthur vom 6. März 2023 über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde an der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen (nachfolgend: Mindestlohnverordnung). Die Mindestlohnverordnung sollte durch den Stadtrat in Kraft gesetzt werden.
Gegen diesen Erlass erhoben verschiedene Verbände und Unternehmen im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, der diesen abwies. Auf die dagegen erhobene Beschwerde hin hob das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Mindestlohnverordnung mit Urteil vom 17. September 2024 auf, mit der Begründung, sie sei mit dem kantonalen Recht unvereinbar.
Mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantrag die Stadt Winterthur die Aufhebun [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 19.06.2026