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URTEIL DES MONATS

Alternierende Obhut entgegen dem Kindswillen

BGer 5A_490/2026 vom 29.07.2026

alternierende Obhut

[1] Die Eltern haben 2009 geheiratet und ein gemeinsames Kind (Jahrgang 2015). Seit Ende 2017 leben sie getrennt. Im Rahmen einer gerichtlich genehmigten Trennungsvereinbarung wurde im Jahr 2021 die alleinige Obhut der Mutter festgelegt. Dem Vater kam ein erweitertes Besuchsrecht (jedes zweite Wochenende plus alle zwei Wochen Donnerstagabend) zu.

[2] Im Rahmen des Scheidungsverfahrens beantragte der Vater 2024 die alternierende Obhut. Das erstinstanzliche Gericht ordnete diese ab August 2025 an; die kantonale Rechtsmittelinstanz bestätigte sie im Wesentlichen mit Wirkung ab Juni 2026. Das Kind sollte dabei von Montag bis Mittwoch bei der Mutter und von Mittwoch bis Freitag beim Vater leben. Die Wochenenden wurden im Wechsel zugeteilt. Die Ferien wurden hälftig aufgeteilt.

[3] Die Mutter gelangte ans Bundesgericht. Sie verlangte die Beibehaltung ihrer alleinigen Obhut sowie die Weiterführung des bisherigen Besuchsrechts des Vaters. Sie machte geltend, die kantonale Instanz habe insbesonde [...]

Juliane Wyss | legalis brief FamR 02.09.2026