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URTEILSBESPRECHUNGEN

Alternierende Obhut scheitert an Kommunikation der Eltern und Distanz beider Wohnsitze

vom

Obhut, alternierende Obhut

Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid der Vorinstanz, wonach eine alternierende Obhut abgelehnt und das Kind (geboren 2013) unter der alleinigen Obhut der Mutter belassen wird.

Interessant hierbei ist, dass die erste Instanz noch eine alternierende Obhut für das Kind neu vorgesehen hatte. Die Vorinstanz hingegen sah die alternierende Obhut nicht im Wohle des Kindes an. Hierbei waren zwei Elemente entscheidend: die Kommunikation der Eltern und die Distanz der Wohnorte. Obwohl die Eltern seit Längerem getrennt waren, war ihre Kommunikation dergestalt, dass die Vorinstanz es als nicht mit einer alternierenden Obhut vereinbar sah. Des Weiteren sprach für die Vorinstanz die Distanz zwischen den Eltern gegen eine alternierende Obhut. Sie hielt fest, dass der Vater in Frankreich lebe, bei gutem Verkehr fahre er 20 bis 30 Minuten mit dem Auto zur Mutter bzw. Schule des Kindes. Gerade in den Morgen- und Abendstunden sei jedoch mit deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen. Sie erwog, dass in jenen Wo [...]

Rosa Renftle | legalis brief FamR 02.06.2025