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PRAKTISCHES

Art. 301a Abs. 2 ZGB – Wechsel des Aufenthaltsortes eines Kindes in das Ausland

Familienrecht, elterliche Sorge

GemÀss Art. 301a Abs. 2 ZGB bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts bzw. der Kindesschutzbehörde, wenn ein Elternteil den Aufenthaltsort des Kindes wechseln will und der neue Aufenthaltsort im Ausland liegt.

Entscheidend fĂŒr die Auslegung von Art. 301a Abs. 2 ZGB ist, ob das Wohl eines Kindes besser gewahrt ist, wenn es mit dem auswanderungswilligen Elternteil mitzieht oder wenn es sich beim zurĂŒckbleibenden Elternteil aufhĂ€lt. Die Frage des Kindeswohls ist, insbesondere bei einem Wegzug in das Ausland, unter BerĂŒcksichtigung der nach Art. 301a Abs. 5 ZGB anzupassenden Regelung der elterlichen Sorge, der Obhut, der persönlichen Kontakte und des Unterhalts zu beantworten.[1]

Es sind immer die konkreten VerhĂ€ltnisse und das den neuen Gegebenheiten anzupassende bisherige Betreuungsmodell einander gegenĂŒberzustellen.[2] Nachfolgende Kriterien, unter welchen ein Wechsel des Aufenthaltsor [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 02.06.2025