Aufteilung des Betreuungsunterhalts auf mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen
BGer 5A_840/2023 vom 22.08.2024
Art. 134 ZGB , Art. 286 ZGB
Betreuungsunterhalt, KinderunterhaltA., geboren 1988, und B., geboren 1987, sind die geschiedenen Eltern von C., geboren 2016. Das Scheidungsurteil datiert vom 6. Juli 2020 und verpflichtete den Vater zur Leistung von Bar- und Betreuungsunterhalt für seine Tochter. Im Sommer 2020 heiratete A. erneut um brachte im März 2021 ihre Tochter D. zur Welt.
Nachdem der Vater vor erster Instanz mit seinem Antrag um Reduktion der Unterhaltsbeiträge, insbesondere des Betreuungsunterhalt unterlag, hiess das Kantonsgericht Luzern seine hierauf erhobene Berufung gut. Es reduzierte die Betreuungsunterhaltsbeiträge in den verschiedenen Phasen um rund die Hälfte.
Die hiergegen erhobene Beschwerde vor Bundesgericht durch die Mutter wurde abgewiesen. Nachdem das Bundesgericht die jüngste Rechtsprechung zur Aufteilung des Betreuungsunterhalts auf mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen und die hierzu erfolgten Kritiken der Lehre über mehrere Seiten wiedergibt, stellt es fest, dass vorliegend offenbleiben kann, wie mit der Kritik der L [...]
Simon Furler | legalis brief FamR 30.09.2024