R
REGESTEN

Ausnahmen im Rahmen der Vorsorgeteilung

BGer 5A_517/2024 vom 02.06.2026

Art. 122 ZGB , Art. 124b ZGB , Art. 124e ZGB

Vorsorgeteilung

Aufgrund von Unterhaltsrückständen von über CHF 100‘000 und nach einer Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht sowie aufgrund der Vorsorgebedürfnisse der Parteien verweigerte die Vorinstanz die Teilung der Vorsorgeguthaben der Ehefrau (E. 13).

Das Bundesgericht hält fest, dass die Vorinstanz ihr Ermessen überschritten hat, indem sie auf irrelevante Kriterien und auf Tatsachen, welche bei der Anwendung von Art. 124b ZGB keine Rolle hätten spielen dürfen, abgestellt hat (E. 16.2).

Die Verletzung der Unterhaltspflicht eines Ehegatten gegenüber der Familie darf nur in besonders stossenden Fällen zu einer Abweichung vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Vorsorgeguthaben führen. Die unregelmässige Zahlung von Unterhaltsbeiträgen während dreier Jahre und ein Unterhaltsrückstand von über CHF 100‘000 stellten im vorliegenden Fall keine schwerwiegende Verletzung der Unterhaltspflicht im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dar (E. 16.2.1).

Da die Vor [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 29.06.2026