Corina Gugger – «Für Betroffene ist oft schwer nachvollziehbar, wie Unterhaltsbeiträge zustande kommen.»

Ehegattenunterhalt, Familienrecht, Kinderbetreuung, Kinderunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Obhut, persönlicher Verkehr

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern und den Praktika am Gericht, in einer Anwaltskanzlei und beim Kanton erwarb Corina Gugger 2017 ihr Anwaltspatent. Danach war sie in einer Rechtsschutzversicherung als Anwältin tätig, bevor sie im Jahr 2020 als angestellte Anwältin in eine mittelgrosse Anwaltskanzlei wechselte. Seit Juli 2022 arbeitet sie als selbständige Rechtsanwältin in der Anwaltskanzlei Mattarel von Arx Wächter Bellwald Gugger. Sie ist zudem Mitglied der Fachgruppe Familien- und Erbrecht des solothurnischen Anwaltsverbandes.

Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht?

Bereits im Rahmen meiner Tätigkeit als Anwältin in der Rechtsschutzversicherung habe ich Beratungen im Bereich Familienrecht übernommen. Seitdem ich beratend und prozessierend als Anwältin in einem Anwaltsbüro arbeite, begleitet mich das Familienrecht tagtäglich.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Bei familienrechtlichen Streitigkeiten sind in den meisten Fällen (minderjährige) Kinder betroffen. Derartige Streitigkeiten (insbesondere hochstrittige Konstellationen) können grosse Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder haben und sind nicht zuletzt auch für die Eltern äusserst belastend. Diesen Aspekt darf man im Arbeitsalltag nie aus den Augen verlieren, was entsprechend auch in die Fallführung einfliesst.

Zudem hat das Bundesgericht in letzter Zeit sehr viele Leitentscheide gefällt und damit für grosse Rechtsunsicherheit, insbesondere im Bereich Ehegattenunterhalt, gesorgt. Diese veränderten Umstände sind den Klientinnen und Klienten sorgfältig zu erläutern.

Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit?

Ich war einmal als Vertretung der Ehefrau in ein Eheschutzverfahren involviert. Die Angelegenheit war sehr strittig, insbesondere waren sich die Ehegatten auch bei der Obhutszuteilung nicht einig. Anlässlich der Gerichtsverhandlung war der Ehemann nicht anwaltlich vertreten. Eine gemeinsame Lösung konnte nicht gefunden werden. Wenige Tage nach der Verhandlung erhielt ich einen Anruf des Ehemannes. Dieser wollte, dass ich auch ihn in diesem Verfahren vertrete, obwohl sich die Parteien in keinem Punkt einig waren. Aufgrund der Interessenkollision war dies natürlich nicht möglich.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Familienrecht ändern zu können, was wäre das?

Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung hat das Familienrecht eher verkompliziert als vereinfacht. Für Betroffene ist oft schwer nachvollziehbar, wie die Unterhaltsbeiträge zustande kommen und weshalb es nicht nur eine richtige Lösung gibt. Mehr Rechtssicherheit in diesem Bereich und eine Vereinfachung bzw. Standardisierung wäre wünschenswert.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp in familienrechtlichen Verfahren?

Das familienrechtliche Verfahren ist für die Parteien zwar meist sehr belastend und eine emotionale Angelegenheit. Bei der Beurteilung ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet ist, spielt dies jedoch keine Rolle. Zudem ist es meines Erachtens zentral, das Wohl der Kinder nicht aus den Augen zu verlieren. Unter einer streitigen Trennung oder Scheidung leiden diese.

Wie hat sich das Familienrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Die Unterhaltsberechnung wurde komplizierter und die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung hat hier bislang leider keine bzw. kaum Abhilfe geschaffen.

Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Familienrecht in den kommenden 10 Jahren?

Eine grosse Herausforderung wird sicher, dass vermehrt Patchworkfamilien bestehen und die Betreuungsmodelle nicht mehr gleich starr sind wie früher. Dadurch wird die Berechnung von fairen und gerechten Unterhaltsbeiträgen komplizierter. Auch die sich ändernde Gerichtspraxis wird uns sicher noch lange beschäftigen, da diese derzeit noch sehr unterschiedlich interpretiert und gehandhabt wird.

Nadine Grieder | legalis brief FamR 04.01.2024