Der stete Wandel im Familienrecht
Familienrecht
Im Familienrecht lässt der Gesetzgeber der Rechtsprechung und Lehre viel Raum. Das Gebiet lebt von der Weiterentwicklung durch das Bundesgericht und die Lehre. Exemplarisch ist hier Art. 125 ZGB – nach Lektüre des Gesetzesartikels, ohne Rechtsprechung und Lehre zu kennen, kann keine adäquate Unterhaltsberechnung für den nachehelichen Unterhalt angefertigt werden. Während sich die Berechnung immer wieder in der Praxis veränderte, blieb der Gesetzestext hingegen unverändert.[1]
Die Anpassung der Berechnung kam jeweils nicht über Nacht. Erst Erläuterungen in den verschiedensten Veröffentlichungen, seien es Newsletter, Zeitschriften, Urteile oder Kommentare, erlauben es, die Auslegung des Gesetzes im Kontext unserer gesellschaftlichen Entwicklung zu sehen und gegebenenfalls Korrekturen anzubringen. Kantonale Berechnungsmethoden entwickelten sich und das Bundesgericht brachte meist einzelne Impulse. Vereinzelt kamen grosse Richtungsschwenker, so denken wi [...]
Lisa Eisenhut-Hug / Nadine Grieder / Simon Furler / Rosa Renftle | legalis brief FamR 19.06.2023