Die Hilflosenentschädigung im Verhältnis zum Betreuungsunterhalt
BGer 5A_77/2022 vom 15.03.2023 (Publikation vorgesehen)
Art. 285 ZGB
Betreuungsunterhalt, KinderbetreuungDas Bundesgericht legt im Urteil 5A_77/2022 dar, dass die Hilflosenentschädigung nicht zum Einkommen des Kindes und des betreuenden Elternteils hinzuzurechnen ist. Dabei nimmt das Bundesgericht erstmals Stellung zum Verhältnis zwischen dem Betreuungsunterhalt und der Hilflosenentschädigung. Entgegen der Auffassung mehrerer kantonaler Gerichte lehnt es das Bundesgericht ab, die Hilflosenentschädigung vom Betreuungsunterhalt abzuziehen. Die Hilflosenentschädigung soll es der hilflosen Person ermöglichen, Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Diese Unterstützung beschränke sich nicht auf die üblichen Arbeitszeiten. Dies im Unterschied zum Betreuungsunterhalt, welcher die Einbussen in der Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils ausgleichen solle (E. 3.3.5). Weiter sieht es das Bundesgericht als grundsätzlich zulässig an, ein Kontakt- und Rayonverbot unbefristet auszusprechen.
Dem Sachverhalt liegt eine Scheidung aus dem Kanton Vaud zu Grunde. Die Ehegatten heirateten 2012, ihr einzi [...]
Rosa Renftle | legalis brief FamR 11.07.2023