Die selbstständige Unterhaltsklage – Anforderungen an den Schlichtungsversuch der Kindesschutzbehörde

BGer 5A_709/2022 vom 24.05.2023

Art. 198 lit. bbis ZPO , Art. 276 ZGB , Art. 285 ZGB , Art. 287 Abs. 1 ZGB , Art. 298 b und 298 d ZGB

Kindesschutzmassnahmen, Prozessrecht, Unterhaltsklage

Im Urteil 5A_709/2022 vom 24. Mai 2023 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welche Voraussetzungen beim Schlichtungs- bzw. Vermittlungsversuch der Kindesschutzbehörde (KESB) erfüllt sein müssen, damit gemäss Art. 198 lit. bbis ZPO eine selbstständige Unterhaltsklage ohne Durchlaufen des sonst im Zivilprozess üblichen Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht werden kann. Die nachfolgende Urteilsbesprechung konzentriert sich – mangels Relevanz der Eventualanträge in Bezug auf die Sache selbst – auf den Hauptantrag des Beschwerdeführers.

Mit von der KESB im Jahr 2012 genehmigtem Unterhaltsvertrag hatten sich die unverheirateten Eltern einer Tochter (geb. 2011) über den vom Vater an die Mutter zu bezahlenden Unterhaltsbetrag geeinigt für den Fall, dass die Eltern ihre Haushaltsgemeinschaft auflösen würden.

Im August 2019 verlangte die Mutter bei der KESB die Neuberechnung des Unterhaltsbeitrags, worauf die KESB den Eltern einen Vergleichsvorschlag, basierend [...]

Lisa Eisenhut-Hug | legalis brief FamR 11.09.2023