Ehescheidung / elterliche Sorge

Art. 133 Abs. 1 ZGB , Art. 298 Abs. 2ter ZGB , Art. 298b Abs. 3ter ZGB

Ehe, Familienrecht, elterliche Sorge

Wenn den Eltern in einer Teilvereinbarung die Obhut ĂŒber die Kinder, also deren tĂ€gliche Betreuung, gemeinsam ĂŒbertragen wurde, hat dies einen Einfluss auf die Regelung des (umstrittenen) Sorgerechts. Gesetzlich darf die EinfĂŒhrung einer alternierenden Obhut nur im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge erfolgen. Ausgeschlossen ist es, einem Elternteil zwar (gemeinsam mit dem anderen Elternteil) die Obhut, nicht jedoch auch das Sorgerecht zuzuweisen. Die Zuteilung der Obhut erfordert in jedem Fall die elterliche Sorge des betreffenden Elternteils. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und ZurĂŒckweisung an die Vorinstanz, unter je hĂ€lftiger Auferlegung der Gerichtskosten und Wettschlagung der Parteikosten.

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| legalis brief FamR 27.03.2024