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URTEILSBESPRECHUNGEN

Eheschutzmassnahmen / Keine Überschussbeteiligung des nicht obhutsberechtigten Ehegatten

BGer 5A_192/2024 vom 06.12.2024

Ehegattenunterhalt, Kinderbetreuung, Obhut, Überschussanteil

Die Ehegatten heirateten 2009, 2015 kamen ihre Zwillinge zur Welt. Im Oktober 2020 wurden Eheschutzmassnahmen von Seiten der Ehefrau beantragt. Nach Einholung eines Gutachtens wurden die Kinder unter die alleinige Obhut der Mutter gestellt. Der Ehemann war während der Ehe für zehn Jahre nicht erwerbstätig. Beide Zwillinge besuchten seit sie fünf Monate alt waren ganztägig eine Kindertagestätte, zusätzlich hatten sie zwei Kindermädchen.

Der Ehemann rügt die Verteilung der Obhut und kritisiert hierbei in vielerlei Hinsicht das Gutachten und seine Ergänzung. In E. 3 geht das Bundesgericht ausführlich auf die einzelnen Rügen ein und zeigt auf, weshalb die Obhutszuteilung an die Mutter zu schützen ist.  

Weiter beschwert sich der Ehemann über die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens in Höhe des Mindestlohns der Stadt Genf und der Übergangsfrist von sechs Monaten seit Einreichung des Eheschutzverfahrens. Das Bundesgericht stützt die Vorinstanz in beidem (E. 5.2).

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Rosa Renftle | legalis brief FamR 30.01.2025