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URTEIL DES MONATS

Einstufig konkrete Methode der Unterhaltsberechnung bei schwankendem Einkommen und schwer bestimmbarer Sparquote in aussergewöhnlichen Verhältnissen

Ehegattenunterhalt, Eheschutz, Eigenversorgungskapazität, Kinderunterhalt, Unterhaltsklage, alternierende Obhut

Die Ehegatten A., geboren 1981, und B., geboren 1979, heirateten am 1. März 2013. Sie sind Eltern der zwei Kinder C., geboren 2016, und D., geboren 2018. Seit dem 6. Januar 2022 leben die Eheleute getrennt.

Mit Urteil vom 15. Januar 2024 wurde das Getrenntleben erstinstanzlich geregelt. Betreffend die Kinder wurde eine alternierende Obhut angeordnet. Der Ehefrau wurde die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen, während der Ehemann weiterhin für folgende Kosten aufzukommen hat: die Hypothekarzinsen, die Prämien für die Gebäude- und Hausratversicherung, die Kosten für die automatische Bewässerung, den Gärtner, die Wartung des Heizkessels, das Alarmsystem, die Kosten für das Miteigentum an der Liegenschaft, Krankenkassenprämien und nicht rückerstattete Arztkosten der Kinder, Schach-, Schwimm-, Russisch-, Judo-, Klavier- und Turnunterricht, Miete des Klaviers und Kosten für die ausserschulische Betreuung. Zudem wurde der Ehemann ab 6. Oktober 2022 zur Zahlung von monatlichen Eh [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 29.04.2025