P
PRAKTISCHES

Familienverfahrensrecht ab 1. Januar 2025

Familienrecht, Prozessrecht

Am 1. Januar 2025 tritt die Revision der Zivilprozessordnung in Kraft. Sie bringt substantielle Änderungen im Familienverfahrensrecht mit sich. Diese Änderungen werden nachfolgend in Form einer Übersicht präsentiert. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik wird am Ende, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf vier Artikel verwiesen, welche sich eingehend mit den bevorstehenden Änderungen auseinandersetzen.

Konkret kommt es zu folgenden Neuerungen, Änderungen bzw. Klärungen:

  • Kein Schlichtungsverfahren beim Kindesunterhalt (inkl. Volljährigenunterhalt) und den weiteren Kinderbelangen (vgl. Art. 198 lit. bbis nZPO)
  • Bei Scheidungsklagen und selbständigen Unterhaltsklagen kommt neu das vereinfachte Verfahren zur Anwendung (vgl. Art. 291 Abs. 3 nZPO).
  • Geltung der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime und der Offizialmaxime beim Volljährigenunterhalt (vgl. Art. 295 nZPO)
  • Die Eltern haben bei Unterhaltsklagen mit annexwe [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 30.07.2024