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PRAKTISCHES

Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz seit Beginn dieses Jahres

Prozessrecht

Bis zum Ende des vergangenen Jahres bestand keine gesetzliche Grundlage, in einem Zivilprozess eine Gerichtsverhandlung mittels Videokonferenz durchzuführen, insbesondere nicht ohne Zustimmung der Parteien.[1] Am 1. Januar dieses Jahres trat die erste grössere Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft. Seit dann steht es den Zivilgerichten grundsätzlich offen, auf Antrag oder von Amtes wegen mündliche Prozesshandlungen und damit Gerichtsverhandlungen mittels Videokonferenz durchzuführen (Art. 141a Abs. 1 ZPO). Für an einem Gerichtsverfahren beteiligte Personen, die einen langen Anreiseweg oder nur eine reduzierte Mobilität haben, stellt dies eine attraktive Alternative zur persönlichen Anwesenheit im Gerichtssaal dar. Die Möglichkeit der Videokonferenz besteht nicht nur für Parteiverhandlungen vor den Gerichten, sondern auch für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen.[2]

Das Gesetz si [...]

Severin Boog | legalis brief FamR 07.01.2025