Haftung des Rechtsanwalts infolge nicht zurückgezogener Berufung betreffend das Güterrecht abgelehnt
BGer 4A_66/2026 vom 30.07.2026
Güterrecht, Scheidungsverfahren, güterrechtliche Auseinandersetzung
Sachverhalt, Instanzenzug und Entscheid
[1] Der Kläger liess sich in seinem Scheidungsverfahren durch den beklagten Rechtsanwalt vertreten. Das Bezirksgericht Luzern verpflichtete ihn im Jahr 2018 zu einer güterrechtlichen Ausgleichszahlung von rund CHF 1.95 Mio. Der Kläger erhob Berufung und verlangte die Reduktion der Güterrechtszahlung. In der Folge erhob die Ehefrau Anschlussberufung. Das Kantonsgericht erhöhte die güterrechtliche Ausgleichszahlung auf rund CHF 3.95 Mio., weil es – anders als das Bezirksgericht – bestimmte Abzüge für Land- und Baukosten nicht als anerkannt behandelte und stattdessen auf Verkehrswerte abstellte. Eine Beschwerde ans Bundesgericht blieb erfolglos.
[2] Daraufhin warf der Kläger seinem früheren Anwalt in einem Anwaltshaftungsverfahren vor, dieser habe nach Kenntnis der Anschlussberufung die eigene Berufung nicht zurückgezogen und das Prozessrisiko der erhobenen Anschlussberufung nicht erkannt bzw. ihn nicht darüber aufgekl� [...]
Severin Boog | legalis brief FamR 29.09.2026