Informationsbeschaffung von nicht am Prozess beteiligten Eltern in Patchworksituationen
Kinderunterhalt, Scheidungsklage
Die Höhe des zu leistenden Unterhaltsbeitrages hängt in Patchworkfamilien nicht allein von der finanziellen Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person, sondern auch von der Leistungsfähigkeit aller involvierten obhuts- bzw. sorgerechtsberechtigten Elternteile ab. Da die Zivilprozessordnung grundsätzlich auf Zweiparteienverhältnisse zugeschnitten ist, sind meist nicht alle Elternteile als Partei oder weitere Verfahrensbeteiligte in den Prozess involviert.
Im materiellen Recht gibt es keine umfassende Regelung für solche Situationen. Schwierig wird es, wenn ein Elternteil nicht erreichbar ist, seine Mitwirkung verweigert und/oder wesentliche Informationen vorenthält. Es stellt sich die Frage, wie mit verweigerter Mitwirkung von Beteiligten umzugehen ist und wie sich das Gericht die für die Entscheidfindung benötigten Informationen dennoch beschaffen kann.
Der Beitrag zeigt auf, welche tauglichen Rechtsbehelfe in einem solchen Fall zur Verfügung stehen, und benennt konkrete [...]
Philipp Maier | legalis brief FamR 14.11.2023