Kindesunterhalt bei alternierender Betreuung – hilft ein Ansatz aus Deutschland?
Barunterhalt, Kinderbetreuung, Kinderunterhalt, alternierende Obhut
I. Einführung[1]
Im Januar 2017 traten in der Schweiz die neuen Bestimmungen zum statusunabhängigen Betreuungsunterhalt in Kraft.[2] In der Folge entwickelte das Bundesgericht das Unterhaltsrecht nach und nach weiter, um bei dieser Gelegenheit den langjährigen Methodenpluralismus aufzugeben.[3] Die Unterhaltsberechnungen unter der neuen Praxis sind im Vergleich zu früher ungleich komplizierter.[4] Dies gilt insbesondere, wenn die Eltern ihr Kind nicht «klassisch», sondern alternierend betreuen.[5] Mittlerweile interessiert sich auch Bundesbern wieder für das Unterhaltsrecht.[6] Im Moment ist der Bundesrat daran, die Unterhaltspraxis einer gesamthaften Evaluation zu unterziehen.[7]
Nicht nur in der Schweiz, auch [...]
Diego Stoll | legalis brief FamR 27.03.2024