U
URTEILSBESPRECHUNGEN

Kostenübernahme für den Besuch einer Privatschule

vom

Familienrecht

A.A., geboren 2014, besucht die öffentliche Schule im Kanton Freiburg. Er fällt durch verschiedene Verhaltensauffälligkeiten in der Schule auf. Es kommt zu einer Abklärung. Bei ihm wird eine nicht näher bezeichnete Verhaltens- oder emotionale Störung mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F98.9), ADHS (F90), sowie eine Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten (F91.3) diagnostiziert. Im Frühling 2022 verschlechterte sich die Situation in der Schule für A.A., trotz Lektionen für die Unterstützung der Schule bei der Betreuung verhaltensauffälliger Schüler. Vor den Frühlingsferien 2022 wurde A.A. krankgeschrieben, per 9. Mai 2022 meldeten ihn die Eltern eigenhändig in einer Privatschule an. Eigentlich war im Gespräch, dass A.A. nach den Frühlingsferien eine Tagesklinik besucht oder von einer Heilpädagogin in der Nachbargemeinde punktuell unterrichtet wird. Die Eltern von A.A. beantragten darauf die Kostenübernahme der Privatschule. Die Direktion für Bildung u [...]

Rosa Renftle | legalis brief FamR 02.06.2025