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REGESTEN

Primat der Eigenversorgung

BGer 5A_16/2025 vom 20.05.2026

Art. 125 ZGB

Eigenversorgungskapazität, Nachehelicher Unterhalt, Scheidung

Das Bundesgericht bestätigt, dass auch nach langer Ehe, aus welcher Kinder hervor gingen, und klassischer Rollenverteilung das Primat der Eigenversorgung gilt. Demnach erkennt das Bundesgericht keine Rechtsverletzung, wenn der heute 59-jährigen, gesunden Ehefrau rund 13 Jahre nach Aufnahme des Getrenntlebens zugemutet wird, innert 6 Monaten nach Rechtskraft der Scheidung eine Anstellung im Niedriglohnbereich zu finden und ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

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Simon Furler | legalis brief FamR 29.06.2026