Prozesskostenvorschuss im Rechtsmittelverfahren

Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt, Prozessrecht, Zuständigkeit

Die unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 117 ff. ZPO ist nach ständiger Lehre und Rechtsprechung subsidiär zu einem Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss einer unterhaltsberechtigten Person. Der Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss leitet sich aus dem materiellen Unterhaltsrecht ab, bei Kindern somit aus Art. 276 ZGB und bei Ehegatten aus Art. 159 bzw. 163 ZGB (BGE 142 III 36 E. 2.3; BGer, 5A_786/2021, 18. März 2022, E. 3.3.2.). Gerade in einem Rechtsmittelverfahren ist die Situation unbefriedigend, wie die folgenden Ausführungen zeigen:

  • Das Bundesgericht lässt es offen, ob ein Gesuch um Prozesskostenvorschuss im kantonalen Rechtsmittelverfahren bei einem Scheidungsverfahren eine vorsorgliche Massnahme im Sinne von Art. 261 ff. bzw. Art. 276 ZPO ist und wer für ein derartiges Gesuch zuständig ist (BGer, 5A_786/2021, 18. März 2022, E. 3.3.2)
    • Im Kanton Zürich wurde im Urteil vom 24. August 2021 (LY210012) des Obergerichts des Kantons Z [...]

Rosa Renftle | legalis brief FamR 01.02.2024