U
URTEIL DES MONATS

Schutzimpfungen bei Uneinigkeit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern: Bedeutung der Impfempfehlungen

BGer 5A_649/2026 vom 10.07.2026

Art. 307 Abs. 1 ZGB

Familienrecht, Zuständigkeit

[1] Im besprochenen Urteil befasst sich das Bundesgericht mit der Entscheidkompetenz der KESB bei Uneinigkeit nicht verheirateter aber gemeinsam sorgeberechtigter Eltern über eine Schutzimpfung ihres Kindes. Die KESB hat sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zu orientieren und darf nur bei konkreten, das betroffene Kind betreffenden Umständen davon abweichen. Allgemeine Bedenken gegen die Sicherheit eines zugelassenen Impfstoffs rechtfertigen weder zusätzliche Abklärungen noch die Errichtung einer Beistandschaft. 

[2] Die nicht miteinander verheirateten und getrennt lebenden Eltern üben die gemeinsame elterliche Sorge über das 2019 geborene Kind aus.

[3] Mit Eingabe vom 28. Mai 2025 beantragte die Mutter bei der KESB Emmental, festzulegen, dass das Kind gemäss dem nationalen Impfplan geimpft werden dürfe, nachdem der Vater die Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Starrkrampf und Keuchhusten im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung abg [...]

Nadine Grieder / Charlotte Brügger | legalis brief FamR 03.08.2026