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PRAKTISCHES
Standesregeln für das Verhalten zwischen Anwälten und Anwältinnen
Familienrecht
Von den 40 Artikeln der Standesregeln (SSR) beschäftigen sich sieben mit dem Verhalten unter Kollegen. Vorliegend erfolgt eine kleine Auffrischung.
- Art. 27: Anstand und Kollegialität
Nach der Bestimmung sind persönliche Angriffe gegenüber Kollegen zu unterlassen. Ein Anwalt darf im Interesse seiner Klienten forsch auftreten, hingegen ist der Vertreter der Gegenpartei nicht zu verunglimpfen oder etwa ins Lächerliche zu ziehen.
Ebenso wie etwa bei dem Verhalten gegenüber Behörden und anderen, ist das zulässige Mass im Einzelfall zu beurteilen. In dem Urteil 2C_83/2023 des Bundesgerichts vom 26. März 2024 ging es um die zulässige Ausdrucksweise gegenüber einem Gerichtspräsidenten. Dem Gerichtspräsidenten wurde vom fraglichen Anwalt die Fähigkeit abgesprochen, einen Strafprozess zu leiten. Auch wurde der Richter als «Fertigmacher» bezeichnet, der sich an kranken, beeinträchtigten oder verzweifelten Personen «gütlich tut». Das Bundesgericht hielt hier fest, dass [...]
Rosa Renftle | legalis brief FamR 30.09.2024