Vaterschaftsklage
BGer 5A_35/2024 vom 03.10.2024
Art. 261 ff. ZGB
VaterschaftIm besprochenen Urteil befasste sich das Bundesgericht insbesondere mit der Frage, innert welcher Klagefrist die Vaterschaftsklage zu erheben ist und wann entschuldbare Gründe im Sinne von Art. 263 Abs. 3 ZGB vorliegen.
A. (geboren 1997) – für den im Personenstandsregister kein Vater eingetragen ist – klagte gegen B. auf Feststellung der Vaterschaft inklusive Anweisung an das zuständige Zivilstandsamt, das Vaterschaftsverhältnis entsprechend einzutragen sowie auf Unterhalt. Das zuständige Bezirksgericht beschränkte das Verfahren zunächst auf die Vaterschaftsklage bzw. auf die Feststellung des Kindesverhältnisses im Sinne von Art. 261 Abs. 1 ZGB und verfügte mit Zwischenentscheid, dass auf die rechtzeitig eingereichte Klage einzutreten sei und ordnete die Einholung eines DNA-Gutachtens an.
B. erhob gegen diesen Zwischenentscheid Berufung, worauf vom Kantonsgericht der Zwischenentscheid aufgehoben und auf die Klage nicht eingetreten wurde, weil es die Vaterschaftsklage als versp� [...]
Nadine Grieder | legalis brief FamR 31.10.2024