Vorsorgeauftrag – Schenkungsklauseln unter dem Güterstand der allgemeinen Gütergemeinschaft
Erwachsenenschutz, Güterrecht
Oft äussert die Auftraggeberin den Wunsch, den Vorsorgeauftrag so auszugestalten, dass der Vorsorgebeauftragte Schenkungen aus dem Vermögen der Auftraggeberin ausrichten kann.
Der vorliegende Beitrag zeigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Schenkungen bei validiertem Vorsorgeauftrag auf, gibt praktische Hinweise für die Formulierung von Schenkungsklauseln in Vorsorgeaufträgen und beleuchtet die diesbezügliche Praxis der Erwachsenenschutzbehörden der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Nach Art. 360 Abs. 1 ZGB kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person durch einen Vorsorgeauftrag damit beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Abs. 2 dieser Bestimmung sieht vor, dass die zu übertragenden Aufgaben umschrieben werden müssen und Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilt werden können.
[...]Simon Furler | legalis brief FamR 13.12.2023